Steuererklärung in Spanien

Wie Sie sich die Steuererklärung erleichtern

Steuererklärung in Spanien

Die spanische Finanzbehörde Agencia Tributaria hat sich einiges einfallen lassen, um das Ausfüllen der Steuererklärung zu erleichtern.

Jeder kann ein Beratungsgespräch (Cita Previa) mit einem Finanzbeamten beim Finanzamt Hacienda seines Wohnortes bean­tragen. Es empfiehlt sich, gleich alle nötigen Unterlagen mitzu­bringen, so dass vor Ort die Einkommenssteuererklärung angefertigt wird.

  • bei Arbeitnehmern die Gehaltsabrechnung oder ein entsprechender Auszug für das entsprechende Steuerjahr
  • Bankauszüge
  • der Strichcode
  • Steuernummer
  • Personalausweis
  • alle sonstigen Dokumente, die einen Steuerfreibetrag oder eine Abschreibung rechtfertigen

Padre

Ein staatliches Computerprogramm mit dem Namen Padre hilft eben­falls beim Ausfüllen der Steuerformulare. Das Programm kann auf der Homepage der Steuerbehörde Agencia Tributaria kostenlos down­geloaded werden.

Borrador

Wer jedes Jahr die gleichen Angaben zu machen hat, kann nun auf den Borrador zurückgreifen. Dieses ist ein schon vom Finanzamt aus­gefülltes Formular, das sich an die Angaben aus dem Vorjahr hält. Wer mit dem Inhalt einverstanden ist, kann persönlich in den Finanzämtern, telefonisch, per Internet und sogar per SMS auf die Nummer 5025 den Borrador bestätigen.

Zur Beantragung des Borradors muss die Steuernummer N.I.E. und der Betrag des Feldes 55 der letzten Steuererklärung angegeben werden. Direkt von der Finanzbehörde Agencia Tributaria kann man sich wichtige persönliche Daten übermitteln lassen (Tel.: 901 121 224), wie zum Beispiel über die laufende Hypothek, Vermietung einer Immobilie und seit 2003 auch über den Katasterwert einer Immobilie.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 2.

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