Visa

Typen und Anforderungen

Visa

Wenn Sie länger als 90 Tage in der Türkei bleiben oder dort studieren oder arbeiten möchten, benötigen Sie ein Visum. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Visa und ihrer jeweiligen Anforderungen.

Türkische Visa lassen sich im weitesten Sinne in zwei Kategorien einstufen: einmalige (tek giris) oder mehrmalige Einreise (muteaddit giris). Innerhalb dieser zwei Kategorien unterscheiden sich die Visa je nach Grund Ihres Aufenthalts.

Touristenvisa und Visa die Sie am Grenzübergang erhalten können, sind üblicherweise auf eine einmalige Einreise begrenzt. Mit einem Arbeits- oder Studentenvisum hingegen können Sie in der Regel mehrmals einreisen.

Um ein Visum zu beantragen, müssen Sie die ensprechenden Anträge bei der türkischen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes einreichen. Die allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind folgende:

  • Reisepass (Gültigkeitsdauer sollte mindestens 90 Tage über die Dauer des angeforderten Visums hinausgehen)
  • Bewerbungsformular (erhältlich beim Außenministerium )
  • zwei Passfotos
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Rückfahrticket bzw. Bestätigung darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ein Rückfahrticket erwerben zu können
  • Bestätigung darüber, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt zu finanzieren
  • Visaantragsgebühren (Höhe hängt vom Visatyp und Ihrer Nationalität ab)

Unabhängig davon, welches Visum Sie beantragen , sollten Sie die obengenannten Unterlagen zur Hand haben. Hinzu kommen noch die Unterlagen für die jeweilige Form des Visums.

Touristenvisum

Einreisende, die an der Grenze kein Touristenvisum bekommen, müssen dieses vorab organisieren zum Beispiel auf VisumAntrag.de kann man ein Visum Türkei online beantragen . Touristenvisa haben eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen und erlauben nur eine einmalige Einreise in die Türkei. Dies gilt auch für Visa, die am Grenzübergang erworben werden. 

Geschäftsvisum

Geschäftsvisa gleichen den Touristenvisa und sind für Reisende gedacht, die aus geschäftlichen Gründen für einen zeitlich begrenzten Aufenthalt in die Türkei reisen. Ebenso wie die Touristenvisa haben auch die Geschäftsvisa eine Gültigkeitsdauer von bis zu 90 Tagen und sind auf lediglich eine Einreise begrenzt. Wenn Sie ein solches Visum benötigen, müssen Sie eine geschäftliche Angelegenheit nachweisen. Ihr Arbeitgeber wird Ihnen in der Regel ein geeignetes Dokument ausstellen können.

Studentenvisum

Studenten können erst ein Visum beantragen, nachdem Sie sich an einer vom Türkischen Bildungsministerium anerkannten türkischen Universität, Schule, oder Sprachschule eingeschrieben haben. Um ein solches Visum zu beantragen, benötigen Sie ein von der jeweiligen Bildungsinstanz ausgestelltes Schreiben, das Ihre Einschreibung bestätigt.

Nach Ihrer Einresie in die Türkei müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Polizeidienststelle anmelden. Dort erhalten Sie dann Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Das Studentenvisum erlaubt Ihnen eine unbegrenzte Ein- und Ausreise innerhalb der Gültigkeitsdauer (in der Regel beträgt diese etwa ein Jahr). Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung stellen, sonst riskieren Sie einen illegalen Aufenthalt in der Türkei.

Aufenthaltsvisum

Wenn Ihr Auftenthalt über die Laufzeit eines normalen Touristenaufenthalts hinausgeht, benötigen Sie ein Aufenthaltsvisum. Dieses wird in der Regel an Personen ausgestellt, die nicht aus beruflichen oder Studiengründen in der Türkei leben (z.B. Rentner). Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen mindestens zwei Monate vor Ihrer geplanten Einreise bei der türkischen Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes ein, um genügend Zeit für die Bearbeitung einzuräumen. Da Sie ein Aufenthaltsvisum nicht zur Erwerbstätigkeit in der Türkei befähigt, müssen Sie einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbringen.

Arbeitsvisum

Beantragen Sie Ihr Arbeitsvisum mindestens zwei Monate vor Ihrer Abreise. Gleichzeitig muss Ihr Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen an das Amt für Arbeit und soziale Sicherheit  schicken. Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen.

Mit der Einreichung der erforderlichen Unterlagen beginnt gleichzeitig der Bewerbungsprozess für Ihr Arbeitsvisum und Ihre Arbeitserlaubnis. Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit wird Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen bearbeiten.

Nachdem Ihr Antrag bestätigt wurde, müssen sie die vorgegebenen Bearbeitungsgebühren für das Arbeitsvisum und die Arbeitserlaubnis bezahlen.

Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Polizeidienststelle registrieren. Erst wenn Sie alle drei vorgeschriebenen Genehmingungen erworben haben, dürfen Sie Ihre Arbeit in der Türkei aufnehmen.

Forschungsvisum

Forscher, die in der Türkei archäologische Ausgrabungen vornehmen möchten, müssen Ihren Antrag bei der türkischen Botschaft oder Konsulat einreichen. Die Mitglieder des Forschungsteams müssen sieben Kopien ihres Antrages und Passfotos einreichen. Ihre Unterlagen werden dann zur Einsicht in die Türkei weitergeleitet. Nach Bearbeitung und Bestätigung der Unterlagen müssen die Antragssteller eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Wenn Sie zu akademischen Forschungszwecken in die Türkei einreisen möchten, also keine archäologischen Ausgrabungen tätigen möchten, müssen Sie sich mit den allgemeinen Bewerbungsunterlagen bewerben. In diesem Fall ersetzt ein Schreiben der zuständigen türkischen akademischen Instanz, die Ihre Forschungsarbeiten fördert, das Einladungs- bzw. das Arbeitgeberschreiben. Um ein solches Schreiben zu erhalten, reichen Sie Ihren Projektvorschlag bei dem Türkischen Ministerium für Kultur und Tourismus ein. Wenn Ihr Vorschlag angenommen wird, bekommen Sie das benötigte Schreiben per Post geschickt.

Visum für Dreharbeiten

Wenn Sie einen Werbe- oder Dokumentarfilm in der Türkei drehen möchten, müssen Sie Ihren Antrag beim Türkischen Ministerium für Kultur und Tourismus einreichen. Kontaktieren Sie dieses für mehr Informationen. Sie können ein solches Visum nicht über die Botschaften und Konsulate beantragen.

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