Staatsbürgerschaft

Wie werden Sie türkischer Staatsbürger?

Staatsbürgerschaft

Wenn Sie bereits seit einigen Jahren in der Türkei leben und nicht vorhaben das Land in nächster Zeit wieder zu verlassen, möchten Sie möglicherweise die türkische Staatsbürgerschaft beantragen. Damit ersparen Sie sich die ständige Erneuerung sämtlicher Visa. Und das Beste daran ist, dass die Türkei die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, Sie also eventuell Ihre eigene behalten können. Möglicherweise müssen Sie dafür allerdings einen Antrag in Ihrem Heimatland stellen.

Die Anforderungen für die türkische Staatsbürgerschaft sind sehr übersichtlich: Sie müssen volljährig sein (nach Geltungsrecht Ihres Ursprungslandes) und müssen mindestens fünf Jahre in der Türkei gewohnt haben (mit einer Unterbrechung von höchstens sechs Monaten). Wenn Sie mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, oder als Ausländer in der Türkei geboren wurden, reduziert sich diese Zeitspanne auf drei Jahre.

Zudem müssen Sie einen einwandfreien gesundheitlichen Zustand und ein sauberes Strafregister vorweisen. Wenn Sie nicht mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind, müssen nachweisen, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können. Solange Sie einen Job ausüben trifft das auf Sie zu. Ansonsten müssen Sie den Nachweis durch vorhandene finanzielle Rücklagen oder Rentenbescheide erbringen.

Ihre Aussichten auf eine türkische Staatsbürgerschaft steigen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie einen erheblichen Beitrag zur türkischen Gesellschaft und Kultur leisten.

Wie beantragen Sie die Staatsbürgerschaft?

Um die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der örtlichen Regierungsstelle (üblicherweise im Rathaus) vorlegen:

  • gültigen Pass
  • 4 Passfotos
  • Dokumente die Ihre Beziehung zu Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern bescheinigen (falls zutreffend)
  • Gesundheitszeugnis, das Ihre mentale und physische Gesundheit bestätigt

Zudem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Türkischsprachkenntnisse. Diese können Ihnen nach einem Gespräch mit einem türkischen Regierungsbeamten bescheinigt werden. Einen Termin bekommen Sie in der Regel über die Regierungsstelle Ihrer Stadt. Diese Gespräche sind jedoch oft sehr subjektiv, denn das Niveau varriiert je nach Anspruch des einzelnen Regierungsbeamten. Wenn Sie jedoch fliessend türkisch sprechen, wird das Gespräch für Sie kein Problem darstellen.

Sie bekommen die nötigen Bewerbungsunterlagen wenn Sie die oben genannten Dokumente im Rathaus vorlegen. Nachdem Sie alle notwendigen Formulare eingereicht und eine Bearbeitungsgebühr gezahlt haben, wird Ihre Anfrage an das Innenministerium weitergeleitet.

Das türkische Generalkonsulat informiert Sie schliesslich per Post über den Ausgang Ihres Antrages. Bedenken Sie, dass das türkische Einbürgerungsgesetz sehr dehnbar ist. Oft werden Ausnahmen gemacht, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Entscheidung das Ansehen des Landes in den internationalen Medien beeinflussen könnte. Das ist vor allem der Fall, seit die Türkei um die Aufnahme in die EU bemüht ist.

Zusatzbemerkungen zur türkischen Staatsbürgerschaft

Wenn Sie Ihre Einbürgerung durch Heirat erhalten und sich später scheiden lassen, hat dies keinen Einfluss auf Ihren Status als türkischer Staatsbürger.

Wenn Sie allerdings nur deswegen eine Heirat eingehen, um die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wird Ihnen das türkische Gericht die Scheidung einer solchen „erfundenen Heirat” nicht erlauben. Vielmehr werden Sie von der Sicherheitsbehörde und dem Census Directorate ( Nüfus Müdürlüğü ) strafrechtlich verfolgt, wenn Ihr Motiv bekannt wird.

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