Arbeitserlaubnis

Wie Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen

Arbeitserlaubnis

Jeder Ausländer, der in der Türkei arbeiten möchte, benötigt eine Arbeitserlaubnis. Diese wird vom Türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit ausgestellt.

Gleichzeitig mit dem Arbeitsvisum sollten Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das bedeutet, dass Sie die Antragsunterlagen für ein Arbeitsvisum bei der türkischen Botschaft oder Konsulat in Ihrem Land vorlegen, während Ihr Arbeitgeber die benötigten Unterlagen beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einreicht.

Sie können auch eine Arbeitserlaubnis beantragen, wenn Sie sich bereits in der Türkei befinden. Diese Möglichkeit besteht, wenn Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten aufweist. Ausländer, die als Touristen in die Türkei eingereist sind, können keine Arbeitserlaubnis beantragen.

Antragsverfahren

Ganz gleich ob Sie innerhalb oder ausserhalb der Türkei eine Arbeitserlaubnis beantragen, benötigen Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Jobzusage. Sobald Sie und Ihr Arbeitgeber die nötigen Unterlagen eingereicht haben, wird das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit Ihren Antrag innerhalb von 90 Tagen bearbeiten.

Wird Ihr Antrag genehmigt, müssen Sie persönlich bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat erscheinen, um einen Stempel über das Visum und die Arbeitserlaubnis in Ihren Pass zu erhalten. Wenn Sie den Antrag aus dem Landesinneren stellen, können Sie Ihr Visum und Ihre Erlaubnis beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit in Ankara abholen.

Zum Schluss müssen Sie noch Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Einreise in die Türkei beantragen. Beantragen Sie diese bei der Auslandsstelle der zuständigen Polizeidienststelle in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes. Erst wenn Sie das Arbeitsvisum, die Arbeits- und die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie ihre Arbeitsstelle antreten.

Kontrollieren Sie die Aktualität der benötigten Antragsformulare auf der Webseite des Türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit .

Verlängerung der Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis wird zunächst für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Wenn Sie eine Verlängerung benötigen, beantragen Sie diese rechtzeitig, spätestens aber 2 ½ Monate vor dem Ablauf Ihrer Arbeitserlaubnis.

Ihre Arbeitserlaubnis wird dann um zwei Jahre verlängert. Bei der zweiten Verlängerung erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis mit einer Dauer von drei Jahren.

Wenn Sie acht aufeinanderfolgende Jahre (legal) in der Türkei erwerbstätig waren, können Sie eine unbefristete Arbeitserlaubnis beantragen, die dann (wie der Name schon sagt) keiner weiteren Verlängerung bedarf.

Ihre Arbeitserlaubnisanträge stellen Sie grundsätzlich beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit in Ankara.

Selbstständige Erwerbstätigkeit

Wenn sie durchgehend (und legal natürlich) 5 Jahre in der Türkei erwerbstätig waren, können Sie eine Arbeitserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit beantragen. Dies ist ein wichtiger Meilenstein, wenn Sie ein eigenes Unternehmen in der Türkei aufbauen möchten.

Den Antrag auf Arbeitserlaubnis zum selbstständigen Erwerb stellen Sie beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit in Ankara.

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