Der Antrag auf Einbürgerung muss persönlich bei der entsprechenden Wojewod-Behörde eingereicht werden. Wenn Sie nicht in Polen leben, sollten Sie Ihren Antrag bei einem polnischen Konsulat oder einer polnischen Botschaft in dem Land Ihres festen Wohnsitzes stellen.
Wer kann die polnische Staatsbürgerschaft beantragen?
Die polnische Staatsbürgerschaft kann nur unter folgenden Bedingungen erlangt werden. Berechtigt sind:
- noch minderjährige Kinder nicht-polnischer Staatsbürger, die in Polen geboren worden
- Personen, die mit einem polnischen Staatsbürger für mindestens drei Jahre verheiratet sind und diesen Zeitraum ohne Unterbrechung und auf Basis einer Aufenthaltsgenehmigung in Polen verbracht haben
- Personen, die mindestens 10 Jahre in Polen auf Basis eines tolerierten Aufenthaltes verbracht haben
- Personen, die 5 Jahre unter Flüchtlingsstatus in Polen gelebt haben
- Kinder polnischer Eltern, die die Aufsichtspflicht über die Kinder haben
Der Aufenthalt in Polen gilt als ununterbrochen wenn Auslandsaufenthalte nicht länger als 6 Monate am Stück bzw. 10 Monate insgesamt gedauert haben. Folgende Ausnahmeregelungen gelten:
- ihr polnischer Arbeitgeber hat Sie für berufsbezogene Tätigkeiten ins Ausland geschickt
- Sie haben Ihren Ehepartner, der unter oben genannten Bedingungen ins Ausland musste, begleitet
- Sie mussten neue Reisedokumente (wie Reisepass) beantragen
- Sie benötigten medizinische Behandlung
Voraussetzungen für die Antragstellung
Ein ausländischer Staatsbürger, welcher für die polnische Staatsbürgerschaft beantragen will, muss folgende Unterlagen einreichen:
- ausgefüllte Antragsformulare in vierfacher Ausführung
- fünf Passbilder (4.5cm x 3.5cm)
- einen gültigen Reisepass
- Dokumente die den ununterbrochenen Aufenthalt in Polen belegen
- Nachweise, dass keine Steuerzahlungen des Antragstellers ausstehen
- die aktuelle Aufenthaltsgenehmigung
- Mietvertrag