2004 ist Polen der Europäischen Union beigetreten, weshalb sich viele Gesetze und Bestimmungen im Zuge der Anpassung an EU Recht geändert haben. Es ist daher empfehlenswert, dass Sie sich die neuesten Informationen über polnische Reisebestimmungen vor dem Beginn Ihrer Planungen bei einem polnischen Konsulat oder einer polnischen Botschaft in Ihrem Heimatland einholen.
Visa für EU / EWR-Bürger
Bürger eines EU / EWR-Staates benötigen kein Visum für ihre Einreise nach Polen.
Visa für Nicht-EU / EWR-Bürger
Die Bürger der folgenden Länder benötigen kein Visum, solange ihr Aufenthalt in Polen eine Maximaldauer von 90 Tagen nicht überschreitet. Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Costa Rica, Chile, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Süd Korea, Macao, Malaysia, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Neuseeland, Panama, Paraguay, Salvador, San Marino, Schweiz, Singapur, USA, Uruguay, Vatikanstaat und Venezuela.
Diese Regelung gilt ausschließlich für touristische Reisen nach Polen. Wer arbeiten oder einen festen Wohnsitz beantragen möchte benötigt ein Visum. Für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten wird ebenfalls ein Visum benötigt. Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie bei einem polnischen Konsulat oder der polnischen Botschaft in Ihrem Heimatland.
Für Staatsbürger generell visumspflichtiger Länder stehen mehrere verschiedenen Visa zur Verfügung. Die Art des Visums hängt vom Zweck und der Dauer Ihres Aufenthaltes ab.
Sie können sich zwischen Kurz- und Langzeitvisa entscheiden. Die Bearbeitungszeit beträgt für gewöhnlich 10 bis 60 Tage. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa bietet das polnische Außenministerium .
Familien
Alle Mitglieder einer Familie können das gleiche Visum für den gleichen Zeitraum wie das Familienoberhaupt bekommen. Dabei müssen jeweils alle Familienmitglieder für sich selbst Bewerbungsunterlagen ausfüllen. Alle Unterlagen sollten zusammen eingereicht werden. Folgende Nachweise sind von jedem Antragsteller zu erbringen; Nachweise über
- Unterkunft in Polen
- ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Polen
- Auslandskrankenversicherung
- Familienverhältnisse anhand von Geburts- oder Heiratsurkunden
Das zuständige Konsulat kann unter Umständen zusätzliche Unterlagen von Ihnen anfordern.