Wenn Sie eine Immobilie in der Türkei erwerben, versichern Sie sich zunächst, dass der Vorbesitzer bereits die Grundsteuer bezahlt hat. Ansonsten müssen Sie diese Schulden übernehmen. Fragen Sie den Verkäufer nach Steuerbescheiden. Am besten aber lassen Sie von Ihrem Anwalt eine Klausel in den Vertrag setzen, die Sie vor möglichen Schulden des Vorgängers bewahrt.
Der Steuersatz für türkische Bürger und Ausländer ist gleich hoch.
Als Basis für die Steuer dient der offizielle Wert Ihrer Immobilie, den Sie dem Finanzamt vorlegen. Normalerweise geben Sie einen niedrigeren Wert an, um die Steuern zu senken. Wenn die Regierung Ihnen allerdings später eine Ablösung zahlen muss (z.B. beim Bau einer Autobahn oder einem bedeutenden archäologischen Fund), wird nur der angegebene Wert der Liegenschaft ausgeglichen.
Eigentumserwerbssteuer
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie zunächst eine Kaufsteuer erstatten (1,5% des erklärten Wertes). Dazu kommen noch einmalige Steuerzahlungen, wie z.B. die Stempelgebühr für die Kaufdokumente. Die Gebühren dafür sind abhängig von den Transaktionskosten (in der Regel zwischen 0,15% und 0,75% des erklärten Wertes). Eine Mehrwertsteuer von 18% kommt ebenfalls noch dazu.
Wenn Sie Ihre Immobilie später wieder verkaufen, müssen Sie zwischen 15%-35% an Kapitalgewinnsteuer abtreten.
Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer (emlak vergisi) wird in der Türkei jährlich am 1. Januar im städtischen Ratshaus (belediye) bezahlt. Sie richtet sich nach dem vermuteten Wert (nominal değer) der Immobilie. Dieser Wert wird von der jeweilig zuständigen Stadtverwaltung festgelegt. Sie dürfen die Wertbestimmung zwar anfechten, doch in der Regel ist diese sehr fair.
Sie müssen auch eine kommunale Vermögenssteuer zahlen. Wenn Sie dazu Fragen haben, richten Sie diese an den für die Steuern zuständigen Sachbearbeiter (muhtar). In der Regel ist die kommunale Vermögenssteuer aber nicht höher als 0,3% des erklärten Vermögenswertes.
Eine umfangreiche, aber dennoch verständliche Auflistung der türkischen Vermögenssteuer bekommen Sie auf Property Tax International .
Versicherung für Immobilien
In der Türkei gibt es zwei Arten von Immobilienversicherung: die gesetzliche und die freiwillige. Die gesetzliche (DASK) versichert nur gegen Erdbeben und Naturkatastrophen.
Die freiwillige richtet sich nach Ihrem Bedarf und Wünschen. Informationen hierzu bekommen Sie von Versicherungsberatern.