Bei einem Immobilienkauf müssen Sie in der Türkei drei verschiedene Kaufverträge erstellen. Am besten ist es, wenn Sie das zusammen mit Ihrem Anwalt erledigen. Sie benötigen einen sogenannten Reservierungsvertrag (damit der Verkäufer die Immobilie vom Markt nehmen kann), einen Vorvertrag (als Basis für Preisverhandlungen) und schließlich den vollständigen Vertrag, der die Transaktion bescheinigt.
Ein guter Anwalt für Eigentumsrecht wird Ihnen Verträge aufsetzen können, welche die Feinheiten des türkischen Eigentumsgesetzes berücksichtigen. Seien Sie daher bei der Suche nach dem richtigen Anwalt sehr sorgfältig.
Lassen Sie den Vertrag amtlich beglaubigen, bevor Sie Ihn unterzeichnen lassen und fertigen Sie Übersetzungen an, so dass sowohl Käufer als auch Verkäufer einen Vertrag in Ihrer Muttersprache bekommen.
Militärerlaubnis
Um eine Immobilie erwerben zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis des Militärs. Ansonsten bekommen Sie keinen tapu ausgestellt. Beantragen Sie diese nachdem Sie den Vorvertrag unterzeichnet haben und tätigen Sie bis zur Erteilung der Erlaubnis keinerlei Zahlungen.
Der Verkäufer stellt den Antrag auf Militärerlaubnis in Ihrem Namen.
Bei der Bearbeitung des Antrags berücksichtigt das Militär die Lage der Immobilie und Ihr Vorstrafenregister. Dieses kann Ihnen nur bei schwerwiegenden Verbrechen, wie Mord und Drogenhandel, Probleme bereiten.
Die Kontrolle durch das Militär ist erforderlich, um festzustellen, ob die Immobilie in einer verbotenen Zone liegt, d.h. für das Militär von Bedeutung ist. Obwohl die Küstenregionen meistens in einer solchen Zone liegen, erwerben viele Ausländer Liegenschaften ohne weiteren Probleme. Als Faustregel gilt: je kleiner die Liegenschaft, desto höher die Wahrscheinlichkeit eine Militärerlaubnis zu erhalten.
Der Bearbeitungszeitraum für eine solche Erlaubnis beträgt in der Regel 2 - 4 Monate, je nach Andrang auch länger. Gerüchten zufolge, soll aber dieser Anordnung bald für EU-Bürger aufgehoben werden.
Wie Sie einen tapu erhalten
Die Urkunde über den Immobilienerwerb erhalten Sie nach Unterzeichnung des vollständigen Vertrages vom Bezirksgrundbuchamt. Die Paragraphen, die sich im unteren Abschnitts des tapus befinden, sind nur für den Dienstgebrauch. Die Urkunde wird erst mit Unterschrift und Stempel eines zuständigen leitenden Angestellten gültig.
Um den Antrag auf Übereignung durchzubringen, benötigen Sie den tapu des vorherigen Besitzers sowie den Registrierungseintrag für Strom, Wasser, Gas und Telefon (falls vorhanden). Sie benötigen ebenfalls mindestens 4 Passfotos.
Bestimmte Anforderungen erleichtern und sichern die Transaktion für den ausländischen Käufer, wie z.B. die Hinzunahme eines vereidigten Übersetzers. Das Urkundenamt stellt solche Dienstleistungen gegen Entgelt zur Verfügung.
Nach Erwerb der Immobilie sind Sie so wie jeder türkische Immobilienbesitzer berechtigt die Immobilie zu vermieten und zu verkaufen. Ebenso dürfen Sie den Ertrag auf ausländische Konten überweisen.