Das monatliche Mindestgehalt für eine Vollzeitbeschäftigung beträgt derzeit etwa 750€. Die Gehälter sind natürlich branchenabhängig und abhängig von den Qualifikationen des Bewerbers und der Stelle. Das aktuelle monatliche Durchschnittsgehalt beträgt in Spanien im Moment 2.500€.
Arbeitsverträge
In Spanien gibt es viele verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Im Folgenden sollen die gebräuchlichsten vorgestellt werden.
Unbefristete Verträge (contratos indefinidos) gelten für jede Position, die zeitlich nicht befristet ist. Arbeitnehmer haben mit diesem Vertrag eine gewisse Sicherheit.
Befristete Verträge (contratos fijos) werden abgeschlossen, wenn die Dauer des Arbeitsberhältnisses begrenzt ist. Dies ist der Fall bei vertragsgebundener Arbeit oder bei Mutterschutzvertretung. Dieser Vertrag kann nicht für länger als drei Jahre abgeschlossen werden.
Sobald Sie einen Job gefunden haben und Ihr Vertrag unterschrieben ist, muss er an das Arbeitsamt weitergeleitet werden, das eine Kopie davon behält. Sollten Sie bei Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit absolvieren, sollte die Dauer und die damit verbundenen Bedingungen im Arbeitsvertrag vermerkt sein.
Arbeitszeiten
Das spanische Gesetz schreibt vor, dass es Arbeitnehmern nicht erlaubt ist, mehr als durchschnittlich 40 Stunden in der Woche zu arbeiten. Die tatsächliche Arbeitszeit darf 9 Stunden am Tag nicht überschreiten und für Arbeitnehmer unter 18 Jahren ist sie beschränkt auf 8 Stunden am Tag.
Ursprünglich sind die Arbeitstage in zwei Hälften geteilt, von 10-14 Uhr morgens und 16-19 Uhr abends. Die Geschäftszeiten in Spanien passen sich allerdings immer mehr denen der anderen Länder an. Büros öffen von 9-16 Uhr und lange Mittagspausen und Siesta gehören mehr und mehr der Vergangenheit an.
Die meisten Leute in Spanien nehmen sich im August Urlaub. Daher werden in diesem Monat die Geschäftszeiten zu einer jornada intensiva von 8-15 Uhr angepasst.
Überstunden
Wenn es von einem Arbeitnehmer erwartet wird, Überstunden zu machen, muss dies vor Beginn des Arbeitsverhältnisses im Vertrag festgehalten werden. Auch die Bezahlung der Überstunden oder, dass sie stattdessen durch Urlaub ausgeglichen werden können, muss im Vertrag enthalten sein.
Aus juristischer Sicht darf ein Arbeitnehmer nur maximal 80 Überstunden innerhalb eines Jahres machen.
Urlaubsplanung
Vollzeitangestellte können innerhalb eines Jahres ingesamt 22 Tage bezahlten Urlaub nehmen. Dieser Urlaub muss genommen werden und kann nicht durch Bezahlung ersetzt werden. Spanien hat zudem 14 offizielle nationale und lokale Feiertage, die nicht in den bezahlten Urlaub mit einfließen.
Zusätzlich kann in Außnahmesituationen Urlaub beantragt werden. Im Falle einer Hochzeit, zum Beispiel, kann ein Arbeitnehmer 15 Tage frei bekommen, bei einem Umzug ist ein Tag erlaubt.