Mit dem neuen Dokument können Frauchen, Herrchen und Haustier unbesorgt aufbrechen ohne sich Fragen über die Vorschriften in dem EU-Land ihres Reiseziels stellen zu müssen.
Der europaweit einheitliche Reisepass ist Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen. Er enthält alle wichtigen Impfungen und eine eigene Kennnummer des Tieres. Diese Nummer dient der schnellen Identifikation des Vierbeiners, der mit einer Tätowierung oder einem elektronischer Mikrochip gekennzeichnet ist. Der Mikrochip, der mittels einer Spritze an der linken Seite des Halses unter die Haut gesetzt wird, soll in den kommenden acht Jahren ganzheitlich in der Europäischen Union eingeführt werden. Bis dahin ist zur Kennzeichnung der Tiere die Tätowierung zulässig.
Wer noch im Besitz eines alten gültigen Impfpasses ist, kann zunächst noch getrost aufatmen. Der neue Heimtierausweis muss erst beantragt werden nachdem die letzte im Impfpass eingetragene Tollwutimpfung ihre Gültigkeit verliert.
Der Tierpass gilt in allen 25 Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Island, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Vatikanstadt und Kroatien.
Bei Reisen nach Großbritannien, Schweden, Irland und Malta sind die Bestimmungen für den Tollwutschutz allerdings strenger reglementiert (Blutuntersuchung auf Antikörper) und es wird zusätzlich eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung verlangt. Insgesamt kann die Behandlung bis zu fünf Monate dauern. Mindestens 30 Tage vor Grenzübertritt muss das Tier die Impfung erhalten haben.
Der Heimtierpass kann von jedem autorisierten europäischen Tierarzt ausgestellt werden.
Die Daten aus bisherigen Pässen können von jedem ermächtigten Tierarzt in den neuen Heimtierausweis übertragen werden, auch wenn die Impfung selbst von einem anderen Tierarzt vorgenommen wurde.
Der Ausweis, der 25 nationale Dokumente ersetzt, kann ferner Angaben über sonstige Impfungen enthalten, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie nähere Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres.
Wer innerhalb der Europäischen Union mit seinem Haustier ohne Pass in Ausland reist, muss sich auf Unannehmlichkeiten gefasst machen. Die Tiere können zurückgeschickt oder für einige Monate in Quarantäne untergebracht werden, natürlich auf Kosten des Besitzers. Die Mitgliedstaaten können aber die Einreise von nichtgeimpften jungen Hunden und Katzen nach nationalen Bestimmungen zulassen.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.