Der angebotene 24-Stunden-Service dieser Unternehmen umfasst die Auslieferung von Paketen, Briefen etc. je nach Dringlichkeit am nächsten Tag vor acht, zwölf, oder 16 Uhr, wobei natürlich gilt, dass es umso teurer wird, je eher ausgeliefert werden soll.
Zusätzlich gibt es Schnelllieferungen, welche die Übergabe der Sendung innerhalb weniger Stunden anbieten. Hierbei sollte man aber darauf achten, dass der Zusteller den Expressservice tatsächlich garantiert. Bei Verzug bieten dann einige Unternehmen eine Geld-zurück-Garantie oder weitere kostenlose Zustellungen an.
Das Preissystem ist bei vielen Paketdiensten eher undurchsichtig, so dass man sich auf jeden Fall vor Auftragserteilung über die Kosten informieren und weitere Angebote der Konkurrenz einholen sollte. Die Preise der Anbieter setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Zum einen werden stets Versicherungen, je nach Wert der Sendung, abgeschlossen, um im Falle eines Verlustes der Post für den Schaden aufkommen zu können. Zum anderen sind die Maße und das Gewicht des Pakets ausschlaggebend.
Ein Auftraggeber, der bei einem Zusteller bereits als Kunde geführt wird, versendet in der Regel billiger als ein nicht registrierter. Außerdem ist eine Zustellung zwischen Großstädten billiger als eine zwischen Dörfern auf dem Land. Zudem können die aktuellen Kerosinpreise den Tarif beeinflussen.
Noch einmal teurer wird es, wenn der Empfänger nicht zu Hause angetroffen wird und die Sendung erneut zugestellt werden muss.
Allgemein lässt sich feststellen, dass alle privaten Zustelldienste teurer sind als die Post. UPS und DHL liegen hier mit ihren Preisen an der Spitze. Trotzdem hat sich dieses System der Abholdienste durch die Schnell-Auslieferung bei Firmen bereits etablieren können.
Ob es sich als Privatperson lohnt, auf solch einen Zusteller zurückzugreifen, hängt jeweils von der Situation ab. Handelt es sich um eine wertvolle Sendung, kann die obligatorische Versicherung der privaten Paketdienste manchmal vor einem Verlust bewahren. Handelt es sich um eine eilige Sendung oder man kann gerade nicht aus dem Haus, macht die private Zustellung ebenfalls Sinn. Aber für normale, einfache Briefe lohnt es sich meist nicht, und der Gang zu Correos bleibt die beste Alternative.
Kundendienste bei der Post
Die Post geht ab. Seit der Liberalisierung des spanischen Postmarktes und der Angleichung der Qualitätsstandards auf europäischer Ebene gilt dies in dem beliebten Urlaubsland nicht nur im übertragenen Sinne. Viele Versandarten (z.B. Pakete, innerstädtischer Transport von Briefen und Postkarten bis zu 100 Gramm) werden mittlerweile auch von alternativen Anbietern ausgeliefert. Um der neuen Konkurrenz die Stirn zu bieten, hat Correos y Telégrafos, S.A. (Correos) Qualität und Leistungen in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Für den ehemaligen staatlichen Monopolisten bestehen einerseits eine ganze Reihe Sondervorschriften. Andererseits genießt der Marktbeherrscher noch immer einige Exklusivrechte. Seit dem 1. Januar 2006 gilt dies nur noch für Postkarten und Briefe mit einem Gewicht von bis zu 50 Gramm. Andere Anbieter dürften diese Leistung theoretisch zwar auch erbringen, müssten dafür aber von ihren Kunden den dreifachen Preis verlangen. Dies kommt quasi einem Verbot gleich.
Geregelt ist der "Allgemeine Postdienst" und die "Liberalisierung der Postdienstleistungen" im Gesetz 24/1998 ( Ley del Servicio Postal Universal z de Liberación). Es besagt, dass prinzipiell alle Postsendungen "unverletzlich" sind. Als Verstoß gegen dieses Prinzip gelten die willkürliche oder widerrechtliche Verzögerung, die absichtlich regelwidrige Beförderung, die Öffnung, Entwendung, Zerstörung oder unerlaubte Zurückhaltung von Postsendungen sowie generell jeder Treuebruch während der Verwahrung der Sendung.
Grundsätzlich sind alle Kunden gleich zu behandeln, solange sie sich in vergleichbaren Situationen befinden. Diskriminierung ist somit verboten. Außerdem darf Correos die Leistungen nur aufgrund von höherer Gewalt unterbrechen oder aussetzen.
Die Zustellung der Briefsendungen ist ebenso klar geregelt. Zunächst muss versucht werden, diese an die Adresse des Empfängers auszuliefern. Es genügt der Einwurf in einen privaten oder gemeinschaftlich genutzten Briefkasten der sich auch ein wenig entfernt vom Haus befinden kann. Gerade in spanischen Urbanisationen mit vielen Ferienwohnungen ist die Anbringung von kollektiven Briefkästen nämlich durchaus üblich. Alternativ kann der Postbote die Sendungen dem Empfänger persönlich aushändigen. Auch die Abgabe an Familienangehörige oder Hausangestellte ist erlaubt, wenn diese sich auf dem Gelände des Empfängers befinden.
Bei so vielen Bestimmungen ist es nicht verwunderlich, dass auch das Verhalten bei Zustellungshindernissen geregelt ist. Bis sie beim Empfänger angekommen sind, bleiben Postsendungen Eigentum des Versenders. Ob und wie er diese im Fall der Fälle zurückbekommt, hängt davon ab, ob die Sendung mit oder ohne Einlieferungsschein abgeschickt wurde.
Probleme bei der Zustellung
Ist eine Zustellung trotz Einlieferungsschein nicht möglich, so hat das Postunternehmen zwei Alternativen, von denen es eine innerhalb von 5 Tagen umsetzen muss.
Entweder es schickt die Briefe zurück an den Absender oder informiert diesen über den Sachverhalt. Entscheidet es sich für die Benachrichtigung, kann der Versender einen erneuten Zustellungsversuch mit geänderter Empfangsadresse oder eine Rücksendung verlangen. Für welche Variante auch immer er sich entscheidet: Er muss es innerhalb der vom Postunternehmen gesetzten Frist (mindestens 15 Tage) mitteilen. Tut er dies nicht, gilt die Sendung als "generell unzustellbar".
Treten Hindernisse ohne Einlieferungsschein auf, so wird die Sendung direkt zurückgeschickt. Wenn kein Absender angegeben ist, darf das Postunternehmen auch diese Sendung als "generell unzustellbar" betrachten.
Bei einer Rücksendung muss das Postunternehmen den Grund dafür auf der Fracht vermerken. Wenn der nachweislich nicht zutrifft, hat der Versender Anspruch auf Schadensersatz. Ihm steht eine Wiedergutmachung mindestens in Höhe der Portokosten zu. Weitere Entschädigungsansprüche bleiben davon unberührt.
"Generell Unzustellbares" muss das beauftragte Unternehmen bis zu maximal sechs Monaten einlagern. Selbstverständlich muss dabei das Postgeheimnis gewahrt werden. Das Öffnen der Briefe ist daher weiterhin nicht erlaubt - auch nicht zur Identifizierung des Absenders oder Empfängers. Ist das halbe Jahr ohne Zustellung verstrichen, wird die Sendung zerstört.
Eine Ausnahme bilden solche, die mit einer Wertangabe versehen sind. Hier gilt eine Aufbewahrungsfrist von mindestens drei Jahren. Danach darf das Postunternehmen die Wertgegenstände der Sendung - wiederum unter Berücksichtigung des Postgeheimnisses - veräußern und damit entstandene (Lager-)Kosten decken. Meist geschieht dies im Rahmen einer Versteigerung.
In jedem Fall gilt: Sowohl Absender als auch Empfänger können während der Aufbewahrungsfrist das Postgut auslösen.
Bei einem Verstoß des Postunternehmens gegen eine dieser Regelungen, sollte der Kunde zunächst direkt dort reklamieren. Innerhalb von einem Monat muss das Unternehmen reagieren. Tut es das nicht oder ist der Kunde mit der Antwort nicht zufrieden, kann er sich entweder an einen Schlichtungsausschuss ( Juntas Arbitrales de Consumo) oder an die spanische Regulierungsbehörde für den Postmarkt ( Secretaría General de Comunicaciones) wenden. Im äußersten Fall könnte er gegen die Entscheidungen der Secretaría General Klage einreichen. Beim Schlichtungsausschuss wäre das nicht möglich.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.