ehegattennachzug zu deutschen
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hi,mein name ist andrea und ich habe da mal ne frage.Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Ich habe am 16.05.07 in marrakech(marokko)geheiratet und das visum zur FZF wurde am 29.05.07 gestellt.Ich bin deutsche und bekomme hartz4.Nun meinte meine sachbearbeiterin in der AHBzu mir,nachdem mein mann und ich die zeitgleiche befragung hatten,das er kein visum bekämme,weil ich hartz4 bekomme.Ich dachzte das neue gesetz sei noch nicht unterschrieben?Er kann sehr gutes deutsch.Wer hat infos für mich?
lg andrea20 Aug 2007, 11:02 andrea Sasse
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ehegattennachzug zu deutschen
Eigentlich haben Sie einen Anspruch aus ARt. 6 GG auf FZF.
www.vonEngelhardt.com 04 Oct 2007, 10:20 - Report
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