Grundsätzlich haben alle türkischen Bürger einen Zugang zum türkischen Gesundheitssystem. In der Praxis ist dieses jedoch von Ineffizienz und niedriger Qualität geprägt.
Über einen langen Zeitraum waren in der Türkei drei Ämter für die Gesundheitsversorgung zuständig: die SSK (für Arbeitnehmer), Bağ-Kur (für Selbstständige) und Emekli Sandık (für pensionierte Regierungsbeamte). Doch die Systeme waren sehr leistungsschwach, überlastet und die mangelnde Kommunikation ihnen machte den Übergang von einem Amt ins andere besonders schwierig (beim Wechsel in die Pension z.B.).
Vor kurzem hat die Regierung aber eine Gesundheitsreform eingeleitet, mit der ein einziges Amt alle türkischen Bürger versorgen soll. Das neue System soll in Zukunft allen legal arbeitenden Bürgern und ihren Angehörigen eine freie Gesundheitsversorgung in allen staatlichen Krankenhäusern bieten. Zudem sollen Kinder unter 18 eine kostenlose Versorgung erhalten. Ob sich die Reformen jedoch in dieser Form durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Die Erstellung einer Krankenversichertenkarte ist ebenso geplant. Auf diese Weise kann jeder Versicherte in Krankenhäusern und Apotheken seine Versicherungsdaten vorlegen. Die Regierung erhofft sich davon bessere Aufzeichnungen und eine Modernisierung des Zahlungsprozesses.
Eine Maßnahme, die sowohl im alten als auch neuen System erhalten bleibt, ist die yeşil kart (grüne Karte), die verarmten Bürgern (ohne Unterkunft oder Einkommen) eine freie Gesundheitsversorgung bietet. Zwar können ausländische Bürger grundsätzlich auch eine yeşil kart erhalten, doch ist es recht unwahrscheinlich, dass eine solch verarmte Person überhaupt erst für längere Zeit in die Türkei einreisen darf.
Die meisten Ausländer entscheiden sich aufgrund der besseren Versorgungsqualität für eine private Krankenversicherung. Durch das besser ausgebildete Personal in privaten Krankenhäusern ist zudem auch die Sprachbarriere niedriger.
Obwohl die Türkei, im Rahmen Ihrer Bemühungen um die Aufnahme in die EU schon zahlreiche Zugeständnisse gemacht hat, gibt es noch kein System zur gegenseitigen Anerkennung von Krankenversicherungen.