Altersvorsorge in Hongkong

Die gesetzliche Altersvorsorge

Im Jahr 2000 wurde die gesetzliche Altersvorsorge in Hongkong eingeführt. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt jeweils 5%. Jedoch können beide Seiten freiwillig mehr einzahlen. Zur Zahlung verpflichtet sind Angestellte zwischen 18 und 65 Jahren.

Als Berechnungsgrundlage zur Ermittlung des Beitragssatzes werden alle Einnahmen eines Angestellten aufaddiert. Dies umfasst sowohl das Gehalt als auch Spesen, Zuwendungen wie Abfindungen, Urlaubsgeld oder Provisionen. Nicht inbegriffen sind Unterstützungszahlungen des Arbeitgebers für die Unterkunft.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, direkt mit dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Beitragszahlungen zu leisten. Der Arbeitnehmer muss erst nach 30 Tagen in die gesetzliche Altersvorsorge einzahlen. Sie erhalten dann einen monatlichen Nachweis über die getätigten Zahlungen des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer können Sie bis zu HK$12.000 pro Jahr von Ihren Beitragszahlungen von der Steuer absetzen. Als Arbeitgeber können Sie bis zu 15% des Gesamtbetrages absetzen.

Die eingezahlten Beiträge können zurückerstattet werden wenn Sie Hongkong verlassen, in Rente gehen oder wenn Sie berufsunfähig werden. Für den Fall, dass Sie sich einen neuen Job innerhalb der gleichen Branche in Hongkong suchen, können Ihre Beitragszahlungen zu dem neuen Arbeitgeber transferiert werden, solange dieser das gleiche Vorsorgemodell anbietet.

Ein Anspruch auf Teilnahme an der Altersvorsorge besteht nicht für jeden. Ausgeschlossen sind Haushaltshilfen, selbstständige Hausierer und deren Angestellte und alle Personen, die bereits durch andere Altersvorsorgemaßnahmen abgesichert sind. Ebenfalls nicht berechtigt, an der gesetzlichen Altersvorsorge teilzunehmen sind Personen, die weniger als 13 Monate in Hongkong arbeiten, bereits Altersvorsorgemaßnahmen im Ausland getroffen haben oder die für die EU in Hongkong arbeiten.


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