Die Ausstattung polnischer Gesundheitseinrichtungen ist auf einem akzeptablen Niveau, so dass die meisten Erkrankungen direkt in Polen behandelt werden können. Allerdings sollten Sie sich vor Ihrem Reiseantritt um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz kümmern.
Zu jedem Arztbesuch sowie bei Krankenhausbesuchen müssen Sie Ihren Krankenversicherungsnachweis mitbringen.
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, sich in Polen für einen festen Hausarzt zu entscheiden, bei dem Sie sich beim ersten Besuch registrieren.
Viele Allgemeinmediziner haben Ihre Praxen in örtlichen Ärztehäusern (przychodnia). Für Besuche bei Fachärzten benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Notfallbehandlungen bekommen Sie natürlich in jeder medizinischen Einrichtung.
In Polen gibt es eine Vielzahl von Fachärzten verschiedenster Fachrichtungen. Sie sollten daher kein Problem haben, einen passenden Arzt zu finden. Normalerweise benötigen Sie für einen Facharztbesuch eine Überweisung Ihres Hausarztes, doch es gibt Ausnahmen. Für Besuche bei folgenden Ärzten benötigen Sie keine Überweisung:
Auch für die Behandlung von chronischen Krankheiten benötigen Sie keine Überweisung.
Bei Notfällen sollten Sie umgehend ein Krankenhaus aufsuchen. Sie erhalten dort sofortige Hilfe und werden medizinisch versorgt, selbst ohne ausreichenden Versicherungsschutz (die Rechnung folgt dann ggf. später). Für stationäre oder ambulante Krankenhausaufenthalte benötigen Sie ein Überweisungsschreiben Ihres Hausarztes.
Falls Sie kein Krankenhaus aufsuchen können, können Sie die Notrufnummer 112 wählen. Diese gilt innerhalb der gesamten EU und das Personal beherrscht neben der jeweiligen Landessprache auch Englisch.
Die meisten Zahnarztbehandlungen in Polen sind mit hohen Eigenbeteiligungen verbunden. Allerdings sind viele Leistungen deutlich günstiger als vergleichbare Leistungen in Westeuropa. Mit einer europäischen Krankenversicherungskarte bekommen Sie einige Behandlungen kostenlos. Allerdings sind dies meist nur Notfallbehandlungen. Sie sollten daher unbedingt vor Reiseantritt prüfen, welche Leistungen übernommen werden.
Für EU-Bürger mit gültiger Krankenversicherung sind jegliche Notfallmaßnahmen ohne zusätzliche Kosten verfügbar. Dies umfasst Unfälle, plötzliche schwere Erkrankungen aber auch die Geburt eines Kindes.
Nicht-EU-Bürgern werden die Kosten für Krankentransporte und andere Notfallmaßnahmen gegebenenfalls in Rechnung gestellt. Diese Kosten können Sie sich von Ihrer Versicherung erstatten lassen.
Polnische Apotheken vertreiben sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verfügbare Medikamente, für die kein ärztliches Rezept nötig ist. Während Sie letztere selbst zahlen müssen, werden rezeptpflichtige Medikamente in Polen fast vollständig erstattet. Allerdings gilt dies nur für das günstigste Präparat einer Wirkstoffgruppe. Bei teureren Medikamenten sind Zuzahlungen zwischen 30 und 50% üblich.
Die Adressen von Apotheken finden Sie in örtlichen Zeitungen oder im Internet. Außerdem gibt es in jeder größeren Stadt mindestens eine 24 Stunden geöffnete Apotheke.