Polnische Staatsbürger sowie Ausländer mit festem Wohnsitz in Polen unterliegen in Polen der gesetzlichen Versicherungspflicht. Daneben gibt es auch noch privatwirtschaftliche Krankenversicherer, die mit Privatkliniken, -praxen und -ärzten zusammenarbeiten.
Falls Sie sich dauerhaft in Polen aufhalten möchten, sollten Sie sich bei einer polnischen Krankenkasse versichern. Diese muss beim Nationalen Gesundheitsfond (Narodowy Fundusz Zdrowia, NFZ) registriert sein. Um herauszufinden, ob Ihre Krankenversicherung beim NFZ registriert ist, schauen Sie einfach auf Ihren Krankenversicherungsvertrag. Dort muss das Logo des NFZ vorhanden sein.
Für EU-Bürger, die sich nur für kurze Zeit in Polen aufhalten, reicht im Normalfall die europäische Krankenversicherungskarte. Diese berechtigt Sie, Leistungen im Fall von plötzlichen Erkrankungen oder Notfällen in Anspruch zu nehmen. Die Krankenkasse in Ihrem Heimatland rechnet dann die Behandlungskosten mit den polnischen Ärzten ab.
Über Notfallversorgung hinausgehende Behandlungen können nicht über die europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Dafür müssen Sie eine polnische Krankenversicherung abschließen.
Polnische Staatsbürger, Ausländer mit einem festen Wohnsitz in Polen sowie Angestellte polnischer Arbeitgeber sind verpflichtet, sich bei einer polnischen Krankenkasse zu versichern. Die entsprechenden Beitragszahlungen werden direkt von Ihrem Gehalt abgezogen. Sollten Sie auf Sozialleistungen angewiesen sein, werden die Beitragszahlungen vom polnischen Staat übernommen.
Wenn Sie in Polen studieren möchten, sollten Sie eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Auch Angestellte, die für eine nicht-polnische Firma in Polen arbeiten, sollten sich um eine Krankenversicherung kümmern. In den meisten Fällen kann Sie Ihr Arbeitgeber dabei unterstützen.
Als Freiberufler in Polen sind Sie ebenfalls verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Im Gegensatz zu Angestellten müssen Sie Ihre monatlichen Beiträge selbst zahlen. Falls Sie eine eigene Firma in Polen führen, können Sie während der ersten 24 Monate Zahlungserleichterungen in Anspruch nehmen. Anstelle der Minimalzahlung von 900 PLN pro Monat muss lediglich ein reduzierter Beitragssatz von ungefähr 300 PLN gezahlt werden.
Normalerweise werden alle Behandlungskosten direkt von Ihrer Versicherung gezahlt. Wenn Sie eine Reisekrankenversicherung oder die europäische Krankenversicherungskarte nutzen kann es allerdings vorkommen, dass Sie aufgefordert werden, die Behandlungskosten direkt vor Ort zu zahlen. Bestehen Sie in diesem Fall unbedingt auf einer Rechnung mit den exakt aufgelisteten Behandlungsmaßnahmen.
Die Kosten werden Ihnen dann normalerweise von Ihrer Versicherung erstattet. Sie sollten jedoch vor Reiseantritt klären, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden und welche Formalitäten dabei beachtet werden müssen.
Nicht-EU-Bürger sollten auch für einen Kurzaufenthalt in Polen eine Reisekrankenversicherung abschließen. Diese hat oftmals eine Maximaldauer von 90 Tagen.
Britische Staatsbürger können einige Leistungen des polnischen Gesundheitswesens kostenlos in Anspruch nehmen. Dies wird durch bilaterale Verträge zwischen Großbritannien und Polen ermöglicht. Sie sollten sich jedoch vor Reiseantritt erkundigen, welche Leistungen hiervon abgedeckt sind.
Auch andere Staaten haben ähnliche Abkommen mit Polen unterzeichnet. Fragen hierzu richten Sie am Besten an das Gesundheitsministerium in Ihrem Heimatland.
Neben den öffentlichen medizinischen Einrichtungen gibt es in Polen zahlreiche private Einrichtungen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um spezialisierte Fachärzte. Diese finden Sie hauptsächlich in größeren Städten. Die Kosten für private medizinische Versorgung sind oftmals deutlich höher. Vor einer Behandlung sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.