EU Führerscheine sind in Polen gültig und können uneingeschränkt verwendet werden. Bürger von Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich zu ihrer Fahrerlaubnis noch einen internationalen Führerschein mit sich führen.
Der internationale Führerschein allein gilt noch nicht als Fahrerlaubnis, da er nur als Übersetzung des eigentlichen Führerscheins gilt. Im Falle des Verlusts des Führerscheins ist es somit nicht möglich, weiter mit einem offiziellen Dokument ein Kraftfahrzeug zu führen. Der internationale Führerschein muss vor dem Reiseantritt im Heimatland beantragt werden.
Wenn Sie keinen Führerschein besitzen, können Sie Fahrstunden bei einer der zahlreichen Fahrschulen in Polen nehmen. Dazu benötigen Sie allerdings eine polnische Aufenthaltsgenehmigung. Diese muss zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung an der polnischen Fahrschule bereits 185 Tage oder mehr gültig gewesen sein.
Im Normalfall dauert der Fahrschulunterricht, einschließlich Theorie und Praxis, zwei bis drei Monate. Darüber hinaus ist es möglich, die Fahrschule in Schnellkursen von etwa einem Monat abzuschließen. Diese sind allerdings deutlich teurer als reguläre Kurse.
Nachdem Sie Ihre Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert haben und wenn ihr Fahrlehrer sie für fahrbereit hält, können Sie sich für die theoretische und praktische Fahrprüfung anmelden. Wenn Sie beide bestehen sind Sie der stolze Besitzer einer polnischen Fahrerlaubnis. Diese ist in der ganzen EU gültig.
In Polen gibt es eine Anschnallpflicht sowohl für Fahrer und Beifahrer als auch für die hinteren Insassen. Kinder unter 12 Jahren dürfen im Fahrzeug nicht auf dem Vordersitz mitfahren. Zwischen Oktober und März müssen die Scheinwerfer auch tagsüber eingeschaltet werden. Ihre Benutzung ist außerdem das ganze Jahr über empfohlen. Die Benutzung von Mobiltelefonen währen der Fahrt ist nur mit einer geeigneten Freisprechanlage erlaubt.