Luxemburg war lange Zeit eine wohlhabende Region in Europa und die Gehälter liegen im Allgemeinen über dem Durchschnitt, auch wenn sie nicht so hoch sind wie in Deutschland oder Frankreich.
Luxemburg hat einen Mindestlohn und erlaubt geringere Einstiegsgehälter für Arbeiter unter 23 oder unter 18. Die Erhöhung des Jahresgehaltes wird oftmals durch einen Tarifvertrag kontrolliert und ist an die regionalen Erhöhungen der Lebenshaltungskosten gekoppelt. Ihr Gehalt kann in Luxemburg von Ihrem Alter abhängen. Da in Stellenanzeigen selten das Gehalt genannt wird, gibt Ihnen das erwünschte Alter Ausschluss darüber, wie viel der Arbeitgeber eventuell bezahlen wird.
Die Steuern sind in Luxemburg wahrscheinlich höher als Sie es von Ihrem Heimatland gewöhnt sind, besonders wenn Sie von Großbritannien oder den USA kommen. Dies sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie über Ihr zukünftiges Gehalt nachdenken. Auch wenn Luxemburg als Steueroase gilt, bezieht sich dies hauptsächlich auf die indirekten Steuern und nicht auf die Einkommenssteuer.
Wenn Sie Freunde oder Bekannte haben, die in Luxemburg leben oder gelebt haben, fragen Sie sie nach Durchschnittsgehältern in Ihrer Branche oder Ihrem Beruf. Bei vielen Angestellten, besonders bei Führungskräften und Managern, liegt die tatsächliche Entlohnung weit über dem, was sich in Ihrer monatlichen Lohntüte befindet. Viele Unternehmen bieten Zuwendungen wie Firmenwägen, Gebühren für Privatschulen, zinsfreie Darlehen und Mitgliedschaften in örtlichen Vereinen und Sportclubs. Jedoch sind diese zusätzlichen Leistungen normalerweise zu versteuern, was Sie bei der Berechnung Ihres Nettogehaltes oder beim Vergleich verschiedener Jobangebote in Betracht ziehen sollten.
Viele Arbeitgeber bezahlen ihren Angestellten ein 13. Monatsgehalt, manche legen sogar noch ein halbes 14. Monatsgehalt drauf, welches am Ende des Jahres ausgezahlt wird. Diese Jahresabschluss- oder Weihnachtsprämie ( prime de fin d’anneé/jaarpremie) sollte in Ihren Arbeitsvertrag aufgenommen werden, wenn Ihr Gehalt auf Jahresbasis ausgehandelt wurde. Während Ihres ersten und letzten Arbeitsjahres, wird das 13. Monatsgehalt und eventuelle Urlaubsgelder anteilig ausgezahlt, wenn Sie kein volles Kalenderjahr arbeiten. Manche Arbeitgeber bieten eine variable Gewinnbeteiligung ( participation aux benefices/aandeel in de winst) oder einen Leistungszuschlag ( prime de productivité/produktiviteitspremie) an, der vom Erfolg des Unternehmens, der Branche oder der Abteilung abhängt.
Manche Arbeitgeber betreiben ein separates Gewinnbeteiligungs- oder Leistungszuschlagssystem, bei dem eine jährliche Summe ausgezahlt wird (üblicherweise am Jahresende oder am Ende des Geschäftsjahres, wenn dies nicht dem Jahresende entspricht). Die Höhe der Prämie hängt von der Gesamtleistung des Unternehmens oder dem Erreichen bestimmter Ziele während des Jahres ab und kann als Prozentsatz des Jahres- oder Monatsgehaltes jedes Angestellten berechnet werden. Ihre Anspruchsberechtigung auf diese Art von Prämie kann Teil Ihres Arbeitsvertrages sein, muss aber nicht. (Es ist auf jeden Fall eine schöne Überraschung, wenn sie am Jahresende eine bekommen!)
Die Arbeitszeiten in Luxemburg sind je nach Arbeitgeber, Position, der Branche, in der Sie tätig sind, und dem regionalen oder bracheninternen Tarifvertrag sehr verschieden.
Die Standardarbeitswoche (das heißt, die reguläre Arbeitszeit) kann nicht mehr als 40 Stunden betragen. Zudem müssen Arbeiter für Überstunden bezahlt werden, und zwar nach Tarifen, die sich je nach Anforderungen und Bedingungen der zusätzlichen Arbeit unterscheiden können. Natürlich trifft auf Sie keine dieser Regelungen und Einschränkungen zu, wenn Sie leitender Angestellter ( direction/directie) oder Manager ( cadres/kaderleden) sind oder Ihr eigenes Unternehmen haben (in dem Fall lieben Sie ihre Arbeit wahrscheinlich so sehr, dass Sie gar nicht merken, wie die Stunden vergehen).
Die Arbeitswoche ist in Luxemburg gesetzlich auf 40 Stunden begrenzt, für Überstunden oder Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten (z.B. sonntags) müssen Prämien gezahlt werden. Die Arbeitszeit ist gesetzlich auf höchstens zehn Stunden täglich beschränkt, alles was darüber liegt muss zum „Überstundensatz“ bezahlt werden. Überstunden müssen grundsätzlich vorher vom Arbeitsministerium genehmigt werden. Die luxemburgische Regierung hat einigen Branchen die Sonntagsarbeit erlaubt, unter anderem der Fremdenverkehrsbranche, aber auch solchen Branchen, in denen hauptsächlich im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Sonntagsarbeit muss jedoch immer freiwillig sein und wird doppelt so gut bezahlt wie die Arbeit unter der Woche.
In manchen luxemburgischen Unternehmen ist Gleitzeit möglich. Ein Gleitzeitsystem erwartet von allen Mitarbeitern, dass Sie in einem bestimmten Zeitraum präsent sind, dieser wird auch Kernzeit genannt, und ist z.B. von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr oder von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Die Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit so legen, dass sie bereits vor der Kernzeit anfangen zu arbeiten, nur eine kurze Mittagspause einlegen oder später anfangen zu arbeiten. Sie müssen aber immer auf die geforderte Stundenzahl kommen. Die meisten Betriebsgebäude sind von 7 Uhr bis 18 oder 19 Uhr geöffnet. Kleinere Firmen erlauben ihren Mitarbeitern eventuell, so spät zu arbeiten, wie diese wollen, solange sie die höchstens erlaubten Arbeitsstunden pro Tag nicht überschreiten (siehe oben). Da die Gleitzeitregeln oftmals relativ komplex sind, können sie in einem gesonderten Regelwerk enthalten sein.