Jedes Jahr nehmen rund 1.000 Ausländer die luxemburgische Staatsbürgerschaft an. Wenn Sie luxemburgischer Staatsbürger werden wollen, gibt es zwei Möglichkeiten: über die „Wahlmöglichkeit“ oder die Einbürgerung.
Wenn Sie zwischen 18 und 25 sind, können Sie unter folgenden Voraussetzungen die luxemburgische Staatsbürgerschaft „wählen“: Sie müssen in Luxemburg geboren sein (und nicht die Staatsbürgerschaft eines Elternteils angenommen haben), den Großteil Ihrer schulischen Ausbildung in Luxemburg absolviert haben oder mit einem luxemburgischen Bürger verheiratet sein. Außerdem müssen Sie in den letzten fünf Jahren im Großherzogtum Luxemburg gelebt haben und damit einverstanden sein auf Ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu verzichten.
Wenn Sie die Staatsbürgerschaft über die Einbürgerung erwerben wollen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, mindestens die letzten 10 Jahre in Luxemburg gelebt haben und sich bereit erklären Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie beim Justizministerium in der Hauptstadt Luxemburg (Tel.: (+352) 478-4545) erhalten.