Das Thema der Krankenversicherungen in Spanien ist sehr komplex und bedarf wegen der Wichtigkeit der Versicherung und der Langfristigkeit der Verträge der eingehenden Erläuterung.
Zur Desorientierung der Verbraucher tragen die oft verwirrenden und auch falschen Werbeaussagen bei. Angesprochen auf eine besonders krasse Falschaussage in einer Anzeige, antwortete ein deutscher Vermittler, dass dies nun einmal nur Werbung sei, in dessen Rahmen nicht alles wahr sein kann. Schon deshalb ist eine eingehende Abhandlung des Themas für den Residenten und den Langzeiturlauber wichtig.
Um die Systematik der Krankenversicherung bewerten zu können, muss zunächst auf das System der Krankenversorgung in Spanien eingegangen werden:
Die spanische Sozialversicherung stellt eine soziale Grundversorgung zur Verfügung, die nicht mit der Qualität der deutschen Versorgung zu vergleichen ist. Die Beiträge der Sozialversicherung sind sehr viel geringer als in Deutschland. Dafür wird allen eine gewisse Grundversorgung, die sich auf bestimmte Sozialversicherungsärzte und Sozialversicherungskrankenhäuser bezieht, geboten. Wenngleich die Ärzte in den Kliniken sehr engagiert sind, schon um zu weiterführenden Aufgaben in Privatkliniken berufen zu werden, sind Ausstattung, Zimmer usw. nicht mit deutschem Standart vergleichbar. Auch die meisten Spanier haben aus diesem Grund zusätzlich eine private Krankenversicherung.
Neben den Sozialversicherungsärzten gibt es ein umfangreiches Angebot an Privatärzten, die Verträge mit den privaten Krankenversicherern haben. Diese Ärzte sind mit den normalen deutschen Kassenärzten vergleichbar.
Die Privatkliniken sind meist im Besitz von Ärztegemeinschaften oder (die größeren und besser ausgestatteten) im Besitz von Versicherungsgesellschaften. Diese Hospitäler sind weit besser ausgerüstet als die normale deutsche Klinik, vor allem was die Zimmer und den Service betrifft. Einzelzimmer, Beistellbett für den Angehörigen, Sitzecken für Bekannte, Bad, Fernseher und Telefon sind hier normaler Standart. Täglich mehrfache Arztvisite und intensive persönliche Betreuung durch den Arzt sind in Spanien normal.
Weiterhin gibt es auch hier reine Privatärzte, wie in Deutschland, die nur gegen Privatrechnung behandeln, die deutlich über den normalen Behandlungskosten liegen, und denen die Gebührensätze der Versicherer nicht genügen.
Die Masse der Ärzte, die befähigt genug sind Privatarzt zu werden, aber auch nicht nur einige Privatpatienten behandeln wollen, fallen somit in der Regel in die mittlere Gruppe, von einigen ganz besonderen Kapazitäten abgesehen, die dann privat verrechnen.
In Spanien unterscheiden sich die Versicherungsangebote erheblich in den Deckungen und nicht nur, wie in Deutschland, durch Beitrag und einige Zusatzeinschlüsse.
Vergleichen Sie unbedingt die Versicherer nicht anhand von Anzeigen oder Aussagen in Prospekten, da jeder Agent einer Gesellschaft natürlich nur die positiven Seiten seines Angebots herausstellt und nicht die Nachteile aufzeigt. Vergleichen Sie die Versicherungsbedingungen, die Ihnen vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden sollten (viele bieten auch deutsche Bedingungen an), oder fragen Sie gezielt und lassen Sie sich die Antworten am besten schriftlich bestätigen.
Die deutschen Versicherungen sind in einem Punkt nicht auf das hiesige Klinikangebot abgestellt. Keine Gesellschaft hat bisher schriftlich bestätigt, dass das Beistellbett für den Angehörigen und dessen Versorgung vertraglich mitversichert gilt. Dies ist aber der Normalfall in den Krankenhäusern. In den meisten Fällen wird dieser Punkt der Rechnung zwar nicht auffallen und damit gezahlt werden, aber ein Anspruch besteht, außer bei Begleitung von Kindern, nicht.
Das Angebot der spanischen Versicherer ist im Umfang sehr unterschiedlich. Schon wegen der wesentlich geringeren Beiträge loht es aber, sich damit zu beschäftigen.
Die spanischen Vollversicherungen sind meist günstiger als deutsche Zusatzversicherungen. Besonders für Personen, die mit Kassenärzten zufrieden sind oder die Geld sparen wollen lohnt daher ein Umstieg, sogar ohne Zuschuss der Rentenversicherung, wenn auf eine Gesellschaft geachtet wird, die keine Einschränkungen oder Ausschlüsse hat.
Besonders wenn die deutsche Versicherung gekündigt wird, um den Zuschuss der Rentenversicherung zu erhalten, sollten Sie darauf achten eine Gesellschaft zu wählen, die kein Kündigungsrecht hat oder darauf verzichtet, damit Sie nicht später ohne Versicherungsschutz dastehen. Außerdem fordert die Rentenversicherung diesen Kündigungsschutz, damit ein Zuschuss gewährt wird.
Immer ausgeschlossen sind Medikamente, es sei denn sie werden im Krankenhaus oder beim Arzt verabreicht. Einige wenige Gesellschaften zahlen auch für Brillen und Hörgeräte dazu.
Die spanischen Versicherungen schließen die Auslandsreiseversicherung (teilweise auf 60 Tage begrenzt) mit ein, so dass bei Urlaub, auch in Deutschland, für akute Erkrankungen oder Unfälle Schutz besteht inklusive Rücktransport, Begleitung des Angehörigen usw.
Es werden zwei verschiedene Systeme angeboten:
Bei beiden Systemen ist die Regeldeckung im Krankenhaus auf die Privatkliniken abgestellt, also Einbettzimmer, Chefarzt, Beistellbett für den Angehörigen usw.
Die Gesellschaften mit Vertragsärzten bieten - je nach Größe der Gesellschaft - unterschiedlich viele Vertragsärzte an. Eine Gesellschaft hat beispielsweise 69 Ärzte in Dénia oder 31 Ärzte in Torrevieja. Die Anzahl der Ärzte ist also sicher ausreichend.
Die Entscheidung zugunsten der einen oder anderen Gesellschaft sollte daher getroffen werden nach den Auswahlkriterien und dem von Ihnen bevorzugtem nächstgelegenem Krankenhaus. Ist dieses Krankenhaus z.B. im Eigentum einer Versicherungsgesellschaft, bietet sich natürlich die Versicherung bei dieser Gesellschaft an. Ist das Krankenhaus in Ärztebesitz sollten Sie fragen, welche Kassen von den wichtigen Ärzten akzeptiert werden. In manchen Kliniken gibt es durchaus Kassenärzte und andere Ärzte, die nur privat verrechnen.
Dieses System ist mit dem deutschen Krankenkassenarztsystem vergleichbar. Bei Vertragsärzten ist keine Zahlung nötig, sondern es wird mit einer Karte oder Krankenschein direkt abgerechnet.
Im Zahnversicherungsbereich gibt es ebenfalls verschiedene Angebote. Einige Gesellschaften haben kostenlos die Behandlung durch den Zahnarzt und Kontrollen mitversichert. Immer extra zu versichern ist der Zahnersatz. Die Zahnpolice kann auch gesondert abgeschlossen werden, z.B. wenn man den Beitrag der teureren Zahnversicherung der deutschen Krankenversicherung sparen will, oder als Ergänzung zur bestehenden Versicherung.
Der Beitrag liegt auch hier deutlich unter den deutschen Beiträgen bei fünf bis sieben Euro pro Monat. In den Dentalpolicen ist, anders als in Deutschland, meist keine Höchstgrenze festgelegt. Wie in Deutschland gibt es auch hier eine Selbstbeteiligung, jedoch nicht in Prozent der Kosten (z.B. Ersatz nur zu 60%), sondern in Euro.
Wenn Sie nach den oben genannten Vorgaben die Krankenversicherung sorgfältig gewählt haben, stellt sich die Frage, ob der deutsche Versicherungsschutz überhaupt noch sinnvoll und nötig ist.
Bei den normalen spanischen Versicherungen oder der deutschen Vollversicherung nach neuer Art ist der Versicherungsschutz ausreichend und übertrifft die deutsche Sozialversicherung. Auf die bestehende Krankenversicherung sollte aber nur verzichtet werden, wenn keine Vorerkrankungen bestehen, da diese in der Regel nicht im neuen Vertrag mitversichert sind.
Außerdem sollte die Krankenversicherung nicht gekündigt werden, wenn man nach Deutschland zurückkehren möchte. In diesem Fall bietet sich an, die Versicherung ruhen zu lassen (sofern die Gesellschaft dies akzeptiert), oder eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Mit einem solchen Vertrag sind Sie in der Lage jederzeit zum alten Beitrittsalter die Versicherung aufleben zu lassen.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.