Residencia und NIE

Wie Sie sich in Spanien offiziell anmelden

Residencia und NIE

Selbst wenn Sie sich als EU-Bürger auch ohne jegliche Genehmigung in Spanien aufhalten, ist es bei einem längeren Aufenthalt sinnvoll, sich offiziell in Spanien anzumelden.

Sie erhalten dann einen Anwohnerausweis für Ausländer, der bei vielen Alltagsgeschäften hilfreich ist. Diese Tarjeta de Residencia enthält Ihre NIE, Ihre persönlichen Daten, ein Foto und einen Fingerabdruck. Sie benötigen diesen Ausweis für sämtliche Transaktionen, bei denen jemand einen Nachweis Ihres Aufenthaltsortes in Spanien verlangt (z.B. in Videotheken, Banken usw.). Die Tarjeta ist 5 Jahre lang gültig und muss anschließend erneuert werden. Nicht-EU-Bürger erhalten zunächst eine Residencia für ein Jahr, die normalerweise anschließend für 5 Jahre verlängert wird. EU-Bürger benötigen nicht zwingend eine Residencia. Inhaber einer aktuellen Residencia müssen diese nicht erneuen lassen bis die Karte ausläuft. 

Eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist eine Nummer, die die Einwanderungsbehörde bei der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausstellt (Sie finden diese Nummer u.a. auf Ihrer Tarjeta de Residencia). Dies ist Ihre Ausweisnummer in Spanien. Sie benötigen Sie für Ihre Steuererklärung, zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Gründung eines Geschäftes und für fast alle anderen offiziellen Vorgänge. Sowohl EU-Bürger als auch Einwanderer aus anderen Staaten erhalten eine NIE. EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien. Diejenigen, die derzeit im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung brauchen nicht erneut registrieren bis zu ihrem Ablauf der Gültigkeit.

Beantragung einer Anwohnerausweises

Ihre Aufenthaltsgenehmigung und NIE beantragen Sie beim nächstgelegenen Ausländerbüro (Oficina de Extranjeros ). Normalerweise erhalten Sie innerhalb einiger Wochen dann Ihre Tarjeta de Residencia, in manche Fällen kann sich der Prozess jedoch auch monatelang hinziehen.

Das jedes Ausländerbüro die Anträge lokal bearbeitet, kann die Wartezeit zwischen den verschiedenen Büros extrem variieren (selbst in der gleichen Stadt). Es lohnt sich daher, Bekannte und Freunde nach Ihren Erfahrungen zu fragen.

Eine komplette Übersicht aller Ausländerbüros finden Sie auf den Seiten des spanischen Innenministeriums unter (Ministerio del Interior) unter  http://www.mir.es .

Beachten Sie, dass die NIE oftmals schneller erstellt wird als die physische Tarjeta de Residencia, da zur Erstellung der Tarjeta zunächst die NIE benötigt wird. Falls Sie in Eile sind, sollten sie daher die NIE und die Tarjeta getrennt beantragen, so dass Sie Ihre NIE schneller erhalten.

Notwendige Dokumente für den Antrag

Im folgenden finden Sie einige Dokumente, die Sie wahrscheinlich für die Beantragung Ihrer Residencia benötigen. Allerdings haben wir hierzu keine offizielle Auflistung gefunden, und in der Praxis variieren die Anforderungen an unterschiedlichen Orten (und manchmal sogar an verschiedenen Tagen!). Am besten fragen Sie Ihr zuständiges Ausländerbüro, welche Dokumente dieses genau verlangt.

Erforderliche Dokumente für EU-Bürger und andere Nationalitäten:

  • Gültiger Pass mit Fotokopie
  • 3 aktuelle Passfotos
  • Ein ausgefülltes Antragsformular sowie 3 Fotokopien des Formulars
  • Ein medizinisches Gutachten (in Anhängigkeit von Ihrem Heimatland)

Falls ein Familienmitglied Spanier ist oder in Spanien gemeldet ist:

  • Ihr Familienbuch sowie die DNI (oder Tarjeta des Residencia) des Familienmitglieds
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Empadronamiento

In manchen Fällen können zusätzlich die folgenden Nachweise verlangt werden:

  • Bei Angestellten: Der Arbeitsvertrag. Falls Sie selbständig arbeiten, müssen Sie ggf. nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen.
  • Falls Sie nicht arbeiten: Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.
  • Bei Studenten: Eine Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.

Erneuerung der Residencia

Sie erhalten keine Benachrichtigung, wenn Ihre Residencia erneuert werden muss, so dass Sie selbst für die Verlängerung verantwortlich sind. Zur Erneuerung benötigen Sie voraussichtlich die folgenden Dokumente:

  • 2 Passfotos
  • Die ursprüngliche tarjeta de residencia sowie eine Fotokopie
  • Ihren Pass und eine Fotokopie
  • Das ausgefüllte Antragsformular sowie 3 Fotokopien.

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Weitere Kommentare

  • Ellen Oberberger, 26 Mai 2008 Antworten

    nicht mehr aktuell

    Der Beitrag zur Residencia ist veraltet.
    Seit dem 1. April 2007 gibt es diese Form der Residencia leider nicht mehr. Man erhält nur noch ein DIN A4-Blatt ohne Foto und Fingerabdruck, welches auch nicht mehr als Ausweis benutzt werden kann, alleine schon wegen der Unhandlichkeit sad
    der einzige Vorteil ist, daß diese Residencia nicht mehr verlängert werden muss.

    MfG

    • Kersti Ritzmann 01 Jun 2010, 01:05

      Residencia

      Vielen Dank für diese Information. Mein Sohn ist 21 Jahre undlebt seit einigen Jahren ohne Residenc in Spanien. Erst versäumte er diesen Antrag nun meinte er, dass er keine Residencia mehr benötigt. Er besitzt einen gültigen Reisepass aus Deutschland. Muss er dieses A4 Blatt beantragen oder nicht?
      Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Sasa1281, 23 April 2009 Antworten

    Information zur Erneuerung der Residencia

    Laut Beschluss vom 16.02.2007 werden in Spanien für europäische Bürger, die in Spanien leben, keine "Tarjetas de residencia - Extranjeros" mehr ausgestellt. Bei Erneuerung bekommt man nun ein Dokument bei der zuständingen "Comisaria de Policia - Extranjería", weitere Informationen unter "http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BAmero_de_Identificaci%C3%B3n_de_Extranjeros". Dieses Dokument beinhaltet die bereits existierende N.I.E. (Número de Identificación de Extranjeros). Es muss ein Passfoto, der dazugehörige Antrag und der Nachweis (Bankbeleg) der bereits bezahlten Bearbeitungsgebühr (ca. 10 Euro) vorgelegt werden. Das o.g. Dokument bekommt man direkt ausgehändigt. Als aktuelles Ausweisdokument gilt dann nur noch der Deutsche Reisepass. Anmerkung: Ich lebe mittlerweile seit 6 Jahren in Spanien und habe vor guten einem Monat o.g. Dokument beantragt.

    • Jo 12 Aug 2009, 11:16

      Falsch informiert

      Beides falsch! Habe letzte Woche mit der Policía Nacional von Puerto del Rosario telefoniert, um zu wissen, ob ich noch eine Tarjeta beantragen kann. Der Beamte sagte klar und deutlich: "Ja, sie können morgen zwischen 9 und 16 Uhr vorbeikommen."

  • Norbert Ellmers, 25 März 2010 Antworten

    Tajeta de Residencia

    Der oben genannte Artikel stimmt leider nicht
    ganz.
    EU-Bürger brauchen keinen Fingerabdruck
    für die Residencia zu leisten!

    Norbert Ellmers
    Vors. vom Deutschsprachigen Tisch
    in Orihuela-Costa