Staatliches Gesundheitssystem
Ausländische Angestellte von spanischen Firmen und ausländische Selbständige müssen in Spanien normalerweise Sozialversicherungsabgaben zahlen ( Seguridad Social). Die Beitragszahlungen berechtigen Sie und Ihre Familienangehörigen für medizinische Behandlungen zu den selben Konditionen, die auch Spanier erhalten.
Nachdem Sie bei der Sozialversicherung angemeldet sind, erhalten Sie innerhalb von 4-8 Wochen auf dem Postweg einen Sozialversicherungsausweis ( cartilla de la seguridad social oder tarjeta sanitaria). Verheiratete Ehepartner sind beide über die Versicherung des versicherten Partners abgedeckt, ebenso Kinder bis zu 16 Jahren, die auf dem Sozialversicherungsausweis aufgelistet sind.
Als EU-Bürger können Sie in Spanien die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes weiternutzen. Seit Juni 2004 benötigen Sie hierzu eine europäische Krankenversicherungskarte, die die Formulare E111, E110, E128 und E119 ersetzt. Diese Karte ist jedoch nicht gültig, wenn der Grund des Aufhalts eine medizinische Behandlung ist.
Private Krankenverischerung
Eine private Krankenversicherung kann jeder Anwohner in Spanien abschließen. Die meisten Versicherungen bieten Policen für medizinische Behandlungen und Zahnbehandlungen an (mit einem Rabatt beim Abschluss beider Policen). Die Beiträge variieren natürlich je nach Alter und Geschlecht des Antragsteller, sind jedoch im Vergleich zu nordeuropäischen (und insbesondere deutschen) Krankenkassenbeiträgen recht günstig. Die Beiträge für einen 30jährigen Mann beginnen z.B. bei ca. €40 pro Monat, für eine gleichaltrige Frau bei ca. €50.