Es gibt die Sterbeversicherung in Spanien in zwei Ausprägungen:
- analog der deutschen Risikoversicherung oder Sterbekasse: Ein vereinbarter Betrag wird im Todesfall ausgezahlt
- Sterbeversicherung mit persönlicher Assistenz: die Kosten werden nicht nur übernommen, sondern die gesamte Abwicklung wird durch den Versicherer erledigt.
Für Personen, die beabsichtigen, in Spanien beerdigt zu werden, ist sicher gerade die zweite Variante von besonderem Interesse.
Im Todesfall sind die Angehörigen in ihrer Trauer oft nicht in der Lage, ohne große Mühe die Modalitäten und den „Papierkram“ zu erledigen:
- Bescheinigung des Standesamtes
- Abmeldung der Sozialversicherung und im Familienbuch
- Testamentsangelegenheiten
- Taufschein
- Ärztliche Sterbeurkunde
- Überführungen
- Kauf von Sarg und Zubehör
- Bestellung der Kirchendienste
- Beerdigungsformalitäten
- und vieles mehr.
Gerade Residenten oder Angehörige des Verstorbenen, die die Sprache nicht gut beherrschen, oder die mit den Modalitäten in Spanien nicht sehr vertraut sind, werden froh sein, sich mit der Abwicklung nicht beschäftigen zu müssen.
Eine Sterbeversicherung in Deutschland, oder eine reine Sterbeversicherung der ersten Ausprägung zahlt jedoch nur einen Geldbetrag. Das eigentliche Problem ist Ihnen aber nicht abgenommen.
Ein umfassendes Leistungspaket
Die Versicherungen mit persönlicher Assistenz ersetzen alle Kosten der Bestattung, inklusive Beerdigung oder Verbrennung des Toten. Sogar Seebestattungen werden auf Wunsch durchgeführt.
Die Leistungen werden im Vertrag genau beschrieben, von der Qualität des Sarges und der Innenauskleidung, sowie des gekühlten Aufbahrungsschaukastens, über Blumenschmuck und Todesanzeigen, bis hin zu Transport zur Beerdigung und Rücktransport der Angehörigen nach Hause.
Weiterhin übernehmen die Versicherungsangestellten die persönliche Betreuung zur Durchführung der Bestattungsformalitäten und Abwicklung der oben genannten amtlichen Vorgänge und Besorgung der nötigen Papiere.
Mitversichert sind auch die folgenden Kosten und Hilfestellungen:
- Überführungen in Spanien und aus dem Ausland nach Spanien zu einem beliebigen Friedhof
- Rückführung im Krankheitsfall oder bei Unfall mit vom Spezialarzt vorgeschlagenem Transportmittel
- Reisekosten der Begleitperson bei Todesfall (Hin- und Rückflug) zur Begleitung des Versicherten bei der Überführung
- Reisekosten der Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt im Ausland
- Kosten für verlängerten Aufenthalt des erkrankten Versicherten im Hotel im Ausland
- Entsendung eines Arztes ins Ausland, wenn eine Überführung nicht möglich ist
- Medikamentenversand ins Ausland
- Assistenz von Minderjährigen zur Rückbegleitung aus dem Ausland, wenn die Eltern erkrankt sind
- Kostenhinterlegung bei Krankenhausaufenthalt im Ausland, wenn gefordert
- Kosten der vorzeitigen Rückkehr aus dem Ausland bei Tod des Ehepartners oder Familienangehörigen ersten Grades und auch bei schwerem Brand im Wohnsitz
Gegen Beitragszuschlag können Todes- und Invaliditätsentschädigungen bei Unfall mitversichert werden. Der Zuschlag ist deutlich geringer, als eine separate Unfallversicherung. Wenn Sie also einen Unfallversicherungsschutz benötigen, sollten Sie die Versicherung hier einschließen.
Kann ich eine bestehende Versicherung wechseln?
Viele werden schon eine Sterbeversicherung in Deutschland haben. Es ist natürlich nicht notwendig, dass eine zweite Versicherung abgeschlossen wird. Um keine Nachteile zu haben, lohnt es nicht, eine bestehende Versicherung zu kündigen, oder sich auszahlen zu lassen.
Wenn Sie wegen der einfacheren Handhabungsweise der spanischen Sterbeversicherung mit persönlicher Assistenz gern wechseln würden, sollten Sie ihre alte Versicherung beitragsfrei stellen lassen. In diesem Fall haben Sie keinen Nachteil. Bei diesem Verfahren teilen Sie ihrer Gesellschaft einfach mit, dass die Police beitragsfrei weiterlaufen soll. In der Regel ab Ende des Versicherungsjahres zahlen Sie dann keine Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber ansonsten unverändert weiter. Beim Todesfall erhalten die Hinterbliebenen dann natürlich nicht den in der Police genannten Betrag, sondern etwas weniger, entsprechend der weniger eingezahlten Beiträge. Die Zinsen und der erhebliche Schlussgewinnanteil den die Gesellschaften zahlen, wenn man nicht vorzeitig kündigt, bleiben aber erhalten.
Diese Beitragsfreistellung lohnt meist nicht bei sehr neuen Verträgen. In diesen Fällen sollten Sie sich mit einem kompetenten Versicherungsspezialisten unterhalten.
Die normale Risiko-Lebensversicherung
Wie eingangs erwähnt, bieten die spanischen Versicherer auch Sterbeversicherungen auf Kapitalbasis, wie in Deutschland oder der Schweiz. Für die extra versicherbare Unfalldeckung gilt das oben gesagte ebenso.
Sinnvoll sind diese Versicherungen für Personen, die nicht nur die reinen Sterbekosten abdecken wollen, sondern beim Todesfall einen Kapitalbedarf haben, zum Beispiel für Familien zur Hinterbliebenenabsicherung, bei noch nicht abgezahlten Hypotheken (zum Teil von Banken gefordert) und ähnliches.
Gegen relativ geringen Beitragszuschlag kann man eine Verdoppelung der festgelegten Versicherungssumme bei Unfalltod vereinbaren. Da die Versicherungssumme für den normalen Todesfall aber den Notwendigkeiten der Hinterbliebenen oder der Hypothek entsprechen soll, ist es unlogisch, warum bei einem Tod durch Unfall der doppelte Betrag benötigt wird. Diesen Mehrbeitrag kann man sich sicher sparen.
Beiträge
Die Prämien sind, wie fast alle Versicherungen, etwas geringer als in Deutschland oder der Schweiz; ein Abschluss im Heimatland lohnt also nicht.
Die Beitraghöhe richtet sich nach der Versicherungssumme und dem Beitrittsalter und ist für einen 50-jährigen gut doppelt so hoch wie für einen 30-jährigen.
Bei gleichen Leistungen unterscheiden sich die Tarife der Gesellschaften fast gar nicht, so dass man beim Abschluss eher auf kompetente und ausführliche Beratung zu den vielen verschiedenen Möglichkeiten achten sollte.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.