Umzug

Gas-, Wasser-, Strom und Heizungsanmeldung

Umzug

Beim Einzug in eine neue Wohnung müssen Sie sich oft um eine Reihe von Dingen kümmern, die in der Schweiz vielleicht anders als in Ihrem Heimatland funktionieren. Im folgenden finden Sie eine Übersicht die wichtigsten Informationen für einen erfolgreichen Start in Ihrer neuen Unterkunft.

Anmeldung: Die Anmeldung für Strom, Gas & Wasser erfolgt normalerweise bei den jeweiligen städtischen Werken. Oftmals übernimmt Ihr Vermieter die Anmeldung. Je nach Region sind Sie zur Zahlung einer Kaution von bis zu CHF 250 verpflichtet.

Die Rechnungen für Strom, Gas und Wasser erhalten Sie entweder gemeinsam oder getrennt. Die Abrechnung erfolgt normalerweise vierteljährlich, die Messung von individuellen Verbrauchsmengen halbjährlich. Im ersten Quartal wird Ihnen daher oftmals ein Schätzwert in Rechnung gestellt, der anschließend mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird.

Wasser: Ihr Wasserverbrauch wird entweder individuell gemessen oder anhand der Größe Ihrer Wohnung berechnet. Das Leitungswasser in der Schweiz enthält oftmals sehr viel Kalk, der sich in elektrischen Geräten ablagern kann. Es gibt jedoch eine Reihe von Filtersystemen zur Reduzierung des Kalks.

Strom: Je nach Kanton und Jahrezeit gibt es verschiedene Zeiträume mit verbilligten Strom (z.B. Nachttarife). Stromstecker speisen 220 Volt und 50 Hz ein. In der Schweiz existieren drei verschiedene Steckerkonfigurationen mit zwei, drei oder fünf Kontakten, so dass Sie ggf. Adapter benötigen.

Gas: Der Gasverbrauch hat in der Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Allerdings haben nicht alle Häuser einen Gasanschluss.

Heizungskosten: Die meisten Wohnungen sind mit Zentralheizung ( chauffage central) ausgerüstet. Die Abrechnung erfolgt monatlich mit den Nebenkosten und wird entweder nach Wohnfläche oder nach individuellem Verbrauch berechnet. Normalerweise werden die Heizungen zwischen Frühling und Herbst abgeschaltet.

Müllbeseitigung: In vielen Regionen müssen Sie Ihren Müll in ''offiziellen'' Müllsäcken abstellen, die besteuert werden und zu einem Preis von CHF 2,00-6,00 verkauft werden. Wenn Sie Ihren Müll in einem normalen Müllsack abstellen, wird die Müllabfuhr diesen Sack nicht mitnehmen und der lokale ''Müll-Detektiv'' kann Sie aufspüren und eine Strafe von etwa CHF 100,- für das unerlaubte Entladen von Müll verhängen. Vergessen Sie nicht: Sie sind in der Schweiz!

Mülltrennung: Dank eines hohen Umweltbewusstseins ist die Schweiz eines der fortschrittlichsten Länder beim Thema Mülltrennung und -aufbereitung. Die Mülltrennungsregeln werden von den Schweizern akkurat befolgt und sind oftmals sogar gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Wohnblöcken existiert eine ganze Reihe von Müllcontainern für verschiedene Müllarten. Papier, Glas, Dosen, biologische Abfälle und Verpackungen werden meist getrennt entsorgt.

Chemikalien: Müll, der Chemikalien oder Gifte enthält, darf nicht in normalen Mülltonnen entsorgt werden (dies gilt z.B. für Batterien und Farben). Für diesen "Sondermüll" existieren spezielle Depots der lokalen Müllentsorgungsunternehmen. Alte Batterien werden oftmals auch in Supermärkten oder Elektrofachgeschäften eingesammelt.

Sperrmüll: Alte Möbel und sperrige Haushaltsgeräte zählen zum Sperrmüll, welcher von den lokalen Müllentsorgungsunternehmen entsorgt wird. In manchen Städten geschieht dies zu fest definierten Tagen, die Sie bei Ihrem lokalen Bezirksamt erfragen können.

Kleider und Schuhe: Alte Schuhe und Kleider können an vielen Orten in Altkleidercontainern entsorgt werden, die für Spenden an bedürftige Länder genutzt werden. Das Rote Kreuz und andere Organisationen organisieren zudem oftmals Altkleidersammlungen in Privathäusern. Die Adressen erhalten Sie in den Gelben Seiten oder bei Ihrem lokalen Postamt.

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