Vor 1990 waren in Polen nur staatlichen Hochschulen zugelassen, mit Ausnahme der von der Kirche geführten Katholischen Universität Lublin. Mittlerweile gibt es in Polen 128 staatliche Hochschulen und etwa 304 private Universitäten.
Zulassung an einer polnischen Universität
Um an einer polnischen Hochschule studieren zu können, benötigen Sie ein Hochschulreifezeugnis. Für Polen ist das die Matura. Internationale Abschlüsse, wie das deutsche Abitur oder auch das britische A-Level, werden normalerweise problemlos akzeptiert. Um sicher zu gehen, dass Sie mit Ihrem Abschluss in Polen studieren können, kontaktieren Sie einfach das Büro zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen, Biuro uznawalnosci wyksztalcenia i wymiany miedzynarodowej .
Für die Zulassung an einer polnischen Universität muss jeder Bewerber eine Aufnahmeprüfung bestehen.
Universitätsabschlüsse in Polen
Der in Polen häufigste Abschluss ist der Bachelor (licencjat oder inżynier). Ein Bachelorprogramm dauert in der Regel drei bis vier Jahre und wird mit einer Bachelorarbeit und einer Prüfung abgeschlossen.
Im Anschluss an den Bachelor ist ein Masterstudium (magister) möglich. Dies dauert meistens zwischen zwei und drei Jahren. Auch hier muss eine Abschlussarbeit geschrieben und verteidigt werden. Zudem müssen mehrere mündliche und schriftliche Prüfungen bestanden werden. Ein Masterstudium kann auch unabhängig vom Bachelor absolviert werden. Allerdings dauert es dann zwischen fünf und sechs Jahren.
Der Ablauf des Studiums in Polen ist stark durchorganisiert und erinnert eher an eine verlängerte Schulausbildung. Die Seminare sind oftmals vorgegeben und können nicht frei gewählt werden.
Studiengebühren in Polen
Generell werden in Polen keine Studiengebühren an öffentlichen Universitäten verlangt. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn Sie zum Beispiel nach einer nicht bestandenen Prüfung einen Kurs wiederholen, müssen Sie oftmals Gebühren für diesen Kurs zahlen. Zudem sind alle Aufnahmeprüfungen für Hochschulen gebührenpflichtig. Die Kosten dafür variieren zwischen den Hochschulen, dürfen aber einen vom Bildungsministerium gesetzten Maximalbetrag nicht überschreiten.
Viele Universitäten bieten vom Studium unabhängige Kurse und Aktivitäten an, die fast immer gebührenpflichtig sind. Dasselbe gilt für ein Zweit- oder Fernstudium.
Das Studium an privaten Hochschulen in Polen ist immer kostenpflichtig. Dabei unterscheiden sich die Gebühren sehr stark in Abhängigkeit von der Hochschule und der Fachrichtung sowie von der Nachfrage nach dem jeweiligen Studienfach.
Wenn Sie sich für eine private Universität entscheiden, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese vom polnischen Ministerium für Wissenschaft und Hochschulen zugelassen ist. Andernfalls wird Ihr Abschluss in Polen, und höchst wahrscheinlich auch weltweit, nicht anerkannt. Auf der Webseite des Ministeriums finden Sie eine Liste aller zertifizierten privaten Hochschulen.
Wer ist wofür zuständig?
Die genauen Zuständigkeiten der einzelnen polnischen Ministerien für die verschiedenen Studienrichtungen herauszufinden ist recht kompliziert. Die meisten Hochschulkurse fallen unter die Aufsicht des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulen. Doch es gibt Ausnahmen.
Alle medizinischen Fächer an Hochschulen werden vom Gesundheitsministerium betreut. Das Ministerium für Kultur organisiert alle Studien rund um Kunst, Musik, Theater und Film. Darüber hinaus gibt es Militärakademien im Hochschulbereich in Polen, welche vom Verteidigungsministerium betreut werden. Schließlich gibt es noch die vom Innenministerium betreuten Akademien für den gehobenen Polizeidienst.
Auch wenn es sich bei den erwähnten Ausnahmen nur um einen kleinen Teil der angebotenen Studienmöglichkeiten handelt ist es dennoch wichtig, diese zu kennen, da sich Zulassungsbedingungen, Gebühren usw. sehr stark unterscheiden können.