Kapitalgewinne, Gewinne einer Niederlassung eines Unternehmens und Dividenden, welche nach Hongkong gebracht oder in Hongkong erwirtschaftet werden, werden nicht besteuert. Außerdem gibt es keine Mehrwertsteuer in Hongkong. Lediglich auf die Übertragung von Aktien, Pachtverhältnisse und den Kauf und Verkauf von Grundstücken wird Grunderwerbssteuer erhoben. Kredite und Ausgaben für die eigene Aus- und Weiterbildung werden ebenfalls nicht besteuert.
Einkommen und Gehälter werden besteuert, wenn Sie die Grenze von HK$30.000 pro Monat überschreiten. Der Spitzensteuersatz beträgt 16% und er wird auf das Gesamteinkommen berechnet.
Das Steuerjahr in Hongkong beginnt am 1. April und endet am 31. März. Am Ende eines jeden Steuerjahres müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Dazu bekommen Sie ein Formular, in welchem Sie Angaben zu Ihrem jährlichen Einkommen machen müssen. Für Angestellte betrifft das ihr Gehalt, für Selbstständige die Gewinne aus ihrer Firma. Ehepartner können eine gemeinsame Berechnung der Steuer beantragen, was oftmals günstiger ist.
Das Formular zur Steuererklärung ist äußerst einfach gehalten und kann problemlos selbst ausgefüllt werden. Wenn Sie alle benötigten Unterlagen eingereicht haben und wenn diese geprüft wurden, erhalten Sie eine Aufstellung mit den von Ihnen zu zahlenden Steuern. Die Zahlung erfolgt nicht auf einen Schlag, sondern wird je zur Hälfte im Herbst und im darauffolgenden Frühling fällig.
Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Gehaltszahlungen an Voll- und Teilzeitangestellte sowie an Freiberufler bei den zuständigen Finanzbehörden zu melden.