Für EU-Bürger reicht die Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) und eines Nachweises über die Erwerbstätigkeit aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Für Bürger aus nicht EWR-Staaten und teilweise auch für Bürger aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten, ist normalerweise ein Visum erforderlich, um in Griechenland zu arbeiten, zu studieren oder zu leben.
Anträge können bei lokalen Polizeibüros (Astynomia) oder - in grösseren Städten wie etwa Athen, Patras, Rhodos-Stadt oder Thessaloniki - bei einem Ausländerbüro (Grafio Tmimatos Allodapon) eingebracht werden. Vor allem in kleineren Städten und ländlichen Gebieten sind solche Büros aber Mangelware, weshalb es notwendig sein wird, in die jeweilige Provinzhauptstadt oder die nächste große Stadt zu reisen.
Kalkulieren Sie unbedingt lange Wartezeiten mit ein, da die Mühlen der griechischen Bürokratie mitunter sehr langsam mahlen. Die jeweilige Arbeitstätigkeit kann aber schon vor Beantragung bzw. vor Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung aufgenommen werden.
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus EWR-Staaten gelten für einen Zeitraum von fünf Jahren – die von Nicht-EWR-Bürgern nur ein Jahr. Sie können aber auf eine Dauer von fünf Jahren ausgedehnt werden. Danach ist ein Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung notwendig.
Während Ihres Aufenthalts in Griechenland ist es ratsam, den Personalausweis/Reisepass oder die Aufenthaltsgenehmigung ständig bei sich zu tragen. Nach griechischem Gesetz muss sich jeder, der sich im Land aufhält, zu jeder Zeit ausweisen können. Wenn Sie von der Polizei ohne Papiere aufgegriffen werden, können Sie auf die Wache transportiert und dort einem Verhör unterzogen werden. Verletzungen der Aufenthaltsbestimmungen werden von den Behörden sehr ernst genommen - es stehen Strafen auf etwaige Verfehlungen wie z.B. Geldstrafen; in extremen Fällen droht sogar die Abschiebung.