EU-Bürger können ihr Auto oder ihr Motorrad in Griechenland bis zu sechs Monate benutzen. Nach diesen sechs Monaten muss das Fahrzeug:
- Nach Griechenland importiert werden und mit einem griechischen Kennzeichen versehen werden
- Aus Griechenland exportiert werden
- Vom Zoll verschlossen werden (aber nicht länger als 24 Monate). Nach dieser Zeit sollte der Besitzer nachweisen können, dass er sich mindestens ein Jahr außerhalb des Landes aufgehalten hat, damit das Fahrzeug für weitere sechs Monate in Griechenland genutzt werden kann.
Das Vorgehen zur PKW-Einfuhr
EU-Länder
- Ein Formular mit dem Namen Declaration of Vehicle’s Arrival (DVA) muss der Zollbehörde vorgelegt werden. Dies muss der Besitzer des Fahrzeugs tun oder ein gesetzlicher Vertreter.
- Ein Formular mit dem Namen Special Declaration / Custom Clearance Statement muss der Zollbehörde vorgelegt werden zur Bewertung und Zahlung der zutreffenden Steuern. Dies muss bis zum 15. des Monats nach der Einfuhr des Fahrzeugs geschehen.
- Die Zulassungssteuer muss gezahlt werden.
- Die Mehrwertsteuer muss für neue Fahrzeuge gezahlt werden (Fahrzeuge, die nicht älter als 6 Monate sind, oder mit weniger als 6.000 km).
Nicht-EU-Länder
- Ein Formular mit dem Namen Special Declaration / Custom Clearance Statement muss der Zollbehörde vorgelegt werden zur Bewertung und Zahlung der zutreffenden Steuern. Dies muss bis zum 15. des Monats nach der Einfuhr des Fahrzeugs geschehen.
- Der Einfuhrzoll, die Mehrwertsteuer und die Zulassungssteuer müssen gezahlt werden.
Die Zulassungssteuer wird auf Basis des theoretischen Wertes des Autos berechnet, ist aber auch abhängig von der Bauart und vom Alter des Autos.